Einen Überblick haben wir hier zusammengestellt:
AUFSTIEGS-BAFÖG
Das Aufstiegs-Bafög, früher Meister- Bafög, unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Auch Arbeitslose, Studierende mit einem Bachelor- Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
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FACHKURSFÖRDERUNG
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger können damit von einer um 30 Prozent reduzierten Teilnahmegebühr profitieren. Wer älter ist als 50, zahlt sogar nur die Hälfte.
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FÖRDERUNG DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT ODER DEM JOBCENTER
Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben.
Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit und Ihrem Jobcenter.
BILDUNGSPRÄMIE
Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit einem Prämiengutschein im Gegenwert von bis zu 500 Euro wird ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen. Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt.
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WEGEBAU
Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben.
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STEUERLICHE FÖRDERUNG
Weiterbildungskosten können bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
BILDUNGSZEIT
Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur
Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
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