Gibt es Fördermöglichkeiten?

Einen Überblick haben wir hier zusammengestellt:

AUFSTIEGS-BAFÖG

Das Aufstiegs-Bafög, früher Meister- Bafög, unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Auch Arbeitslose, Studierende mit einem Bachelor- Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

FACHKURSFÖRDERUNG

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr. Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger können damit von einer um 30 Prozent reduzierten Teilnahmegebühr profitieren. Wer älter ist als 50, zahlt sogar nur die Hälfte.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.esf-bw.de

FÖRDERUNG DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT ODER DEM JOBCENTER

Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben.

Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit und Ihrem Jobcenter.

BILDUNGSPRÄMIE

Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit einem Prämiengutschein im Gegenwert von bis zu 500 Euro wird ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen. Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt.

Hier erfahren Sie mehr:

www.bildungspraemie.info

WEGEBAU

Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben.

Hier erfahren Sie mehr:

www.arbeitsagentur.de

STEUERLICHE FÖRDERUNG

Weiterbildungskosten können bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

BILDUNGSZEIT

Ab 1. Juli 2015 haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur

Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bildungszeit-bw.de/